Erdbestattungen und Urnenreihengräber

In einem Reihengrab für Erdbestattung oder einem Urnenreihengrab darf nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Die Lage der Grabstätte wird fortlaufend für die Ruhezeit von 25 Jahren vergeben. Eine Wahlmöglichkeit besteht nicht. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich.

Die Reihengräber werden vier bis sechs Wochen nach der Beisetzung durch die Friedhofsverwaltung mit einer Einfassung aus bodendeckenden Gehölzen (Zwergmispel) versehen. Auf Wunsch und gegen einen Aufpreis kann auch eine Einfassung aus Buchsbaum bestellt werden.

Die Urnenreihengräber werden mit rotem Wesersandstein eingefasst. Die Pflanzfläche kann alternativ mit bodendeckenden Pflanzen, wie Gehölzen, Stauden oder auch mit Saisonpflanzen gestaltet werden.