Wahlgrabstätten

Das Nutzungsrecht kann an einer Wahlgrabstelle einstellig oder mehrstellig erworben werden. Das Nutzungsrecht wird für 25 Jahre erteilt.

Es kann im Rahmen der Friedhofssatzung verlängert werden. Während des laufenden Nutzungsrechtes und nach entsprechender Verlängerung, kann pro Wahlgrabstelle noch eine Urnenbeisetzung stattfinden.

Auf einstelligen Wahlgrabstätten, die nur Urnenbeisetzungen dienen, können bis zu vier Urnen beigesetzt werden.